Luftwacht
Orientierung

Drohne gesichtet, wen anrufen?

Wählen Sie Ihre Situation. Sie erhalten sofort die richtige Anlaufstelle.

Im Zweifel immer die 110. Bei unmittelbarer Gefahr zählt jede Sekunde, rufen Sie sofort an. (In Österreich gilt die 133, in der Schweiz die 117; die 112 funktioniert EU-weit.)

In der Nähe eines Flughafens

Sofort handeln: Flughäfen sind hochsensibel.

  • Polizei, Notruf
    110
    Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
  • Bundespolizei, Hinweistelefon
    0800 6 888 000
    Für Flughäfen und Bahnanlagen. Bei akuter Gefahr immer zuerst 110.
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Über Kaserne / kritischer Infrastruktur

Als sicherheitsrelevant behandeln und umgehend melden.

  • Polizei, Notruf
    110
    Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
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Über einer Menschenmenge

Akute Gefahr für Personen, nicht zögern.

  • Polizei, Notruf
    110
    Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
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Über Wohngebiet / Ihrem Grundstück

Keine akute Gefahr? Dokumentieren und der zuständigen Stelle melden.

  • Polizei, Notruf
    110
    Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
  • Örtliches Ordnungsamt
    Ihre Kommune
    Für nicht akute Fälle, z. B. Drohnen über Wohngebieten.
  • Landesluftfahrtbehörde
    Ihr Bundesland
    Zuständig für luftrechtliche Verstöße; im Zweifel über die Polizei erreichbar.
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Vermutete Funkstörung

Störungen des Funkverkehrs nimmt die Bundesnetzagentur auf.

  • Bundesnetzagentur, Funkstörungen
    0228 14 15 16
    Bei Störungen des Funkverkehrs durch Drohnen oder Störsender.
  • Polizei, Notruf
    110
    Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
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Für Flughäfen finden Sie eigene Hinweise auf den Flughafen-Seiten. Drohne über dem eigenen Grundstück? Siehe Drohne über Wohngebiet.