Orientierung
Drohne gesichtet, wen anrufen?
Wählen Sie Ihre Situation. Sie erhalten sofort die richtige Anlaufstelle.
Im Zweifel immer die 110. Bei unmittelbarer Gefahr zählt jede Sekunde, rufen Sie sofort an. (In Österreich gilt die 133, in der Schweiz die 117; die 112 funktioniert EU-weit.)
In der Nähe eines Flughafens
Sofort handeln: Flughäfen sind hochsensibel.
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Polizei, Notruf110Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
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Bundespolizei, Hinweistelefon0800 6 888 000Für Flughäfen und Bahnanlagen. Bei akuter Gefahr immer zuerst 110.
Über Kaserne / kritischer Infrastruktur
Als sicherheitsrelevant behandeln und umgehend melden.
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Polizei, Notruf110Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
Über einer Menschenmenge
Akute Gefahr für Personen, nicht zögern.
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Polizei, Notruf110Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
Über Wohngebiet / Ihrem Grundstück
Keine akute Gefahr? Dokumentieren und der zuständigen Stelle melden.
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Polizei, Notruf110Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
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Örtliches OrdnungsamtIhre KommuneFür nicht akute Fälle, z. B. Drohnen über Wohngebieten.
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LandesluftfahrtbehördeIhr BundeslandZuständig für luftrechtliche Verstöße; im Zweifel über die Polizei erreichbar.
Vermutete Funkstörung
Störungen des Funkverkehrs nimmt die Bundesnetzagentur auf.
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Bundesnetzagentur, Funkstörungen0228 14 15 16Bei Störungen des Funkverkehrs durch Drohnen oder Störsender.
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Polizei, Notruf110Bei akuter Gefahr, an Flughäfen, über Menschenmengen oder kritischer Infrastruktur.
Für Flughäfen finden Sie eigene Hinweise auf den Flughafen-Seiten. Drohne über dem eigenen Grundstück? Siehe Drohne über Wohngebiet.