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Zahlen statt Schlagzeilen: 166 Drohnenmeldungen an Flughäfen, „einige Hundert“ bei der Bundeswehr – und eine Detektionslücke

Die Deutsche Flugsicherung zählt für das erste Halbjahr 2026 deutlich mehr Drohnenmeldungen an deutschen Verkehrsflughäfen, die Bundeswehr spricht von „einige Hundert“ Überflügen seit 2022. Ein Polizeibericht aus Hannover zeigt zugleich, dass vorhandene Detektionstechnik nicht immer anspricht.

Nach den Vorfällen der vergangenen zwei Wochen rücken jetzt die Statistiken in den Vordergrund. Die Deutsche Flugsicherung zählt für das erste Halbjahr 2026 deutlich mehr Drohnenmeldungen an den großen Verkehrsflughäfen als im Vorjahr, die Bundeswehr spricht von „einige Hundert“ gemeldeten Überflügen seit 2022. Gleichzeitig zeigt ein Polizeibericht aus Hannover, dass vorhandene Detektionstechnik nicht immer anspricht. Am 18. August eröffnet in Cochstedt ein DLR-Technologiezentrum für Drohnensicherheit.

166 Meldungen im ersten Halbjahr – BER an der Spitze

An den 15 internationalen Verkehrsflughäfen in Deutschland wurden nach Zahlen der Deutschen Flugsicherung in den ersten sechs Monaten 2026 insgesamt 166 Drohnen gemeldet – die meisten davon im weiteren Umfeld der Standorte, nicht unmittelbar über den Bahnen. Im ersten Halbjahr 2025 waren es 101 Fälle. Spitzenreiter ist der Hauptstadtflughafen BER mit 28 Sichtungen.

Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um Meldungen, nicht um bestätigte, technisch verifizierte Drohnenflüge. Ein Teil der Fälle lässt sich im Nachhinein nicht auflösen; Verwechslungen mit Vögeln, Ballons oder Lichtreflexionen sind bei Nachtsichtungen möglich. Der Anstieg ist trotzdem deutlich – und er deckt sich mit dem, was Bundespolizei und Flughafenverband seit Monaten beschreiben.

Bundeswehr: „einige Hundert“ Überflüge, teils Schwärme

Für den militärischen Bereich hat das Operative Führungskommando der Bundeswehr gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland eine Größenordnung genannt: Seit Beginn der russischen Vollinvasion der Ukraine im Februar 2022 habe das Meldeaufkommen zu Drohnensichtungen mit Bezug zur Bundeswehr deutlich zugenommen und sich auf hohem Niveau verstetigt. In Summe seien in den vergangenen Jahren „einige Hundert“ mutmaßliche Drohnenüberflüge im Bereich der Bundeswehr gemeldet worden – vorrangig einzelne Drohnen, mitunter aber auch Drohnenschwärme.

Auch hier gilt: „mutmaßlich“ ist Teil der Aussage. Wer die Geräte gesteuert hat und mit welcher Absicht, ist in den meisten Fällen nicht geklärt. Konkrete Standort- oder Jahreszahlen hat die Bundeswehr nicht öffentlich aufgeschlüsselt.

Hannover: Technik vorhanden, Anzeige blieb aus

Der Vorfall am Flughafen Hannover in der Nacht zum 11. August ist der praktische Gegenprobe-Fall. Der Flugbetrieb wurde nach einer Drohnensichtung zwischen kurz vor 4.00 Uhr und etwa 5.20 Uhr mehrfach unterbrochen; ein Frachtflug wurde umgeleitet, Starts und Landungen verschoben.

Nach einem Bericht des „Spiegel“ aus einem Polizeibericht gab es trotz eines vorgehaltenen und in Betrieb befindlichen Drohnendetektionsgeräts bei der Bundespolizei keine Anzeige; auch die Deutsche Flugsicherung konnte das Objekt nicht orten. Daraus ergebe sich für die Bundespolizei der Verdacht, dass es sich nicht um eine handelsübliche Drohne gehandelt habe, auf die die eingesetzte Technik anspricht. Diese Bewertung ist eine vorläufige Einschätzung aus einem internen Bericht und nicht abschließend bestätigt – der Verursacher ist nach bisherigem Stand unbekannt.

Zum Vergleich: Am Flughafen Köln/Bonn wurde am 12. August ein Steuerer nach mehreren Sichtungen festgestellt; die Polizei Köln leitete ein Ermittlungsverfahren ein. Es gilt die Unschuldsvermutung. Der Fall zeigt, dass ein Teil der Sichtungen auf schlicht unerlaubte Freizeitflüge zurückgeht – und nicht auf gezielte Störaktionen.

Cochstedt: Forschungszentrum startet am 18. August

Am 18. August wird am DLR-Testflughafen Cochstedt (Salzlandkreis, Sachsen-Anhalt) eine Forschungseinrichtung für Drohnensicherheit offiziell eröffnet. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte das Zentrum im Zusammenhang mit dem Ausbau der Drohnenabwehr angekündigt. Fachlich eingeordnet wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung keine unmittelbare Reaktion auf die Leipziger Vorfälle ist, sondern länger vorbereitet wurde. Politisch ist das Vorhaben nicht unstrittig: Die Linke in Sachsen-Anhalt lehnt eine militärische Ausrichtung des Standorts ab.

Was das für Meldungen aus der Bevölkerung bedeutet

Die Zahlen bestätigen, was für Meldewege zentral ist: Der Großteil der Sichtungen entsteht im Umfeld von Flughäfen und Liegenschaften, nicht im Sperrbereich selbst – dort, wo Anwohnende zuerst etwas bemerken.

  • Akute Gefahr, Drohne über Flughafen, Bahnanlagen, Kraftwerk oder Kaserne: 110. Standort, Uhrzeit, Flugrichtung, Höhe, Lichter, Geräusch möglichst genau angeben.
  • Kein Notfall, aber vermutlich unerlaubter Flug: nächste Polizeidienststelle oder die Landesluftfahrtbehörde des betreffenden Bundeslandes. Das Luftfahrt-Bundesamt und die BFU sind dafür ausdrücklich nicht zuständig und haben keine Einsatzkräfte.
  • Nicht selbst eingreifen. Abschießen, Störsender oder Signalblockade sind Privatpersonen untersagt. Beobachten, dokumentieren, melden.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →