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Wer darf Drohnen stoppen? Bundesinnenministerium prüft „Beleihung“ privater KRITIS-Betreiber
Nach Sabotagefällen an Stromanlagen in Brandenburg und NRW prüft das Bundesinnenministerium, ob Betreiber kritischer Infrastruktur selbst gegen Drohnen vorgehen dürfen. Verbände und Fachleute reagieren geteilt.
Nach den Sabotagefällen an Stromanlagen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen rückt eine rechtliche Grundsatzfrage in den Mittelpunkt: Sollen Betreiber von Kraftwerken, Umspannwerken oder Wasserwerken künftig selbst gegen Drohnen über ihrem Gelände vorgehen dürfen? Das Bundesinnenministerium prüft dafür das Instrument der Beleihung. Verbände und Fachleute reagieren geteilt.
Der Nachrichtenkern: Hoheitliche Aufgabe in private Hände?
Das Bundesinnenministerium arbeitet nach Berichten der „Welt“ an neuen Konzepten zum Schutz kritischer Infrastruktur. Geprüft wird, ob Betreiber besonders sensibler Anlagen künftig stärker in die Abwehr von Gefahren eingebunden werden können – insbesondere beim Umgang mit Drohnen. Eine Ministeriumssprecherin sagte der Zeitung, es seien „komplexe rechtliche Fragen zu klären, die sowohl Zuständigkeiten des Bundes als auch der Länder tangieren“, um schutzbedürftige Einrichtungen wirksam zu schützen und zugleich das staatliche Gewaltmonopol zu beachten.
Im Gespräch ist die sogenannte Beleihung. Dabei würde der Bund die Aufsicht behalten, die hoheitliche Aufgabe der Drohnenabwehr aber an private Akteure delegieren. Konkret könnten Unternehmen eingreifen, wenn Drohnen über sensiblen Betriebsgeländen fliegen. Ein fertiger Gesetzentwurf des Bundes liegt bislang nicht vor; es handelt sich um eine Prüfung, nicht um eine Entscheidung.
Auslöser: Angriffe auf Stromanlagen
Hintergrund sind mehrere Vorfälle der vergangenen Tage. An einem Umspannwerk des Netzbetreibers 50Hertz in Turnow-Preilack unweit des Kraftwerks Jänschwalde wurden Anfang der Woche Sprengvorrichtungen gefunden; das Landeskriminalamt Brandenburg übernahm die Ermittlungen, die Polizei geht einem Terrorverdacht nach. Der Betreiber sprach von selbstgebauten Flugkörpern, die handelsüblichen Silvesterraketen ähneln; einen Stromausfall gab es nach Unternehmensangaben nicht. Ermittler gehen bei diesem Fall und einem weiteren Angriff auf ein Umspannwerk in Nordrhein-Westfalen von verfassungsfeindlicher Sabotage aus – die Urheberschaft ist in beiden Fällen bislang nicht geklärt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Wichtig zur Einordnung: Bei diesen Sabotagefällen handelt es sich nach bisherigem Stand nicht um klassische Multicopter-Drohnen. Die Debatte über Abwehrbefugnisse verläuft jedoch parallel.
Streit über das Gewaltmonopol
Die Idee ist nicht neu, aber umstritten. Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) verweist auf ein Zeitfenster von 60 bis 90 Sekunden im Ernstfall: Die Polizei könne nicht rechtzeitig aus Potsdam zu jedem gefährdeten Standort fahren. Er fordert deshalb, Betreiber kritischer Infrastruktur in engen Grenzen mit Befugnissen zur Drohnenabwehr zu beleihen. Brandenburg will als erstes Bundesland vorangehen; das Kabinett beschloss bereits Ende Januar 2026 einen Entwurf zur Änderung des Landespolizeigesetzes.
Aus der Branche kommt Skepsis. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hält Stadtwerke nicht für Sicherheitsbehörden: Sie schützten ihre Anlagen und meldeten Auffälligkeiten, die Abwehr bleibe hoheitliche Aufgabe. Der BDEW hält eine freiwillige Beleihung in eng begrenzten Ausnahmefällen für denkbar – bei klarer Haftungsregelung.
Fachlich wird zudem vor Erwartungen an reinen Objektschutz gewarnt. Die Direktorin des Hessischen Drohnenkompetenzzentrums, Michèle Knodt, sagte, man müsse sich davon verabschieden, räumlich verteilte Infrastruktur wie Stromnetze und Umspannwerke allein mit höheren Zäunen und Kameras vollständig schützen zu können; wichtiger seien schnell verfügbare Reparaturteams, Ersatzteilbevorratung und Standardisierung.
Meldewege: Vorschlag für eine zentrale Anlaufstelle
Parallel zur Abwehrdebatte kommt Bewegung in die Frage, wohin Sichtungen überhaupt gemeldet werden sollen. Das GSW-Netzwerk e. V. schlägt in einem Positionspapier einen bundesweit einheitlichen, digitalen Meldeweg vor – im Kern eine zentrale Rufnummer als „Single Point of Contact“. Meldungen sollen nach Kriterien wie Standort, Zeit, Gefährdung, Objekt und Flugrichtung bewertet und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden; bestehende Zuständigkeiten zwischen Bund, Ländern, Polizeien, Bundeswehr und Luftfahrtbehörden sollen ausdrücklich nicht neu geordnet werden. Eine zusätzliche operative Leitstelle neben dem bestehenden Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) hält der Verband nicht für sinnvoll. Kritisch bleibt der Aufwand: 16 Landespolizeien, Bundespolizei und Bundeswehr müssten technisch und rechtlich verzahnt werden; Finanzierungsvorschläge macht das Papier nicht, angeregt wird ein Pilotbetrieb.
Was das für Meldende heute bedeutet
Bis auf Weiteres gilt der bestehende Weg. Das Luftfahrt-Bundesamt weist darauf hin, dass es selbst keine Einsatzkräfte hat, und rät bei dringendem Handlungsbedarf – etwa Drohnen nahe kritischer Infrastruktur oder Flughäfen – zum Notruf 110.
- Bei akuter Gefahr: 110.
- Beobachtungen möglichst mit Uhrzeit, Ort, Flugrichtung dokumentieren.
- Wenn gefahrlos möglich: Foto oder Video anfertigen.
- Nicht selbst eingreifen.
Quellen
- https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101418382/infrastruktur-wer-darf-drohnen-abwehren-debatte-ueber-befugnisse.html
- https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_101417804/zunahme-von-sabotage-befeuert-debatte-ueber-besseren-schutz.html
- https://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2026-09/69477169-bund-prueft-drohnenabwehr-durch-private-kritis-unternehmen-003.htm
- https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/brandenburg-sprengvorrichtung-umspannwerk-jaenschwalde-100.html
- https://www.zfk.de/politik/drohnen-kritis-deutschland-russland-studien
- https://www.zfk.de/politik/deutschland/kritis-drohne-leipzig-energie-schiessen
- https://security-network.com/einheitlicher-meldeweg-fuer-drohnensichtungen/
- https://www.sicherheits-berater.de/nachrichten/gsw-netzwerk-e-v-regt-bundesweit-einheitlichen-meldeweg-fuer-drohnensichtungen-an/
- https://www.lba.de/DE/Drohnen/Allgemeine_Informationen/Meldung_Ereignisse/Meldung_Ereignisse.html
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.