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Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnen

Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnen: Welche Anlagen gefährdet sind, wie Detektion und Abwehr funktionieren, wer zuständig ist (Polizei, Bundeswehr) und welche Rolle Ihre Meldung spielt. Der Überblick zur Lage in Deutschland.

Der Schutz kritischer Infrastruktur vor Drohnen ist in Deutschland zu einer der drängendsten Sicherheitsfragen geworden. Kleine, günstige und leicht verfügbare Fluggeräte können heute Flughäfen lahmlegen, über Umspannwerken schweben oder militärische Anlagen ausspähen. Wer wissen möchte, wie sicher Deutschlands Infrastruktur vor Drohnen tatsächlich ist, muss drei Dinge betrachten: die gefährdeten Ziele, die technischen und rechtlichen Schutzmöglichkeiten und die Frage, wer im Ernstfall zuständig ist. Dieser Ratgeber gibt einen sachlichen Überblick.

Welche kritischen Infrastrukturen durch Drohnen gefährdet sind

Als kritische Infrastruktur, kurz KRITIS, gelten Einrichtungen, deren Ausfall die Versorgung oder die öffentliche Sicherheit ernsthaft beeinträchtigen würde. Bei der Bedrohung durch KRITIS und Drohnen stehen vor allem folgende Bereiche im Fokus:

  • Luftverkehr: Drohnen im An- und Abflugbereich zwingen Tower und Airlines aus Sicherheitsgründen zu Startverboten und Sperrungen. Mehr dazu auf unserer Seite zum Thema Flughafen.
  • Energie: Kraftwerke, Umspannwerke, Raffinerien und zunehmend auch Wind- und Solarparks lassen sich aus der Luft ausspähen oder stören.
  • Wasser: Wasserwerke, Talsperren und Klaerwerke sind sensible Punkte der Grundversorgung.
  • Bahn und Verkehr: Bahnanlagen, Stellwerke und Tunnel gehoeren zu den ausdruecklich geschuetzten Bereichen.
  • Behoerden und Militaer: Regierungsgebaeude, Polizeiliegenschaften, Justizvollzugsanstalten und Bundeswehrstandorte sind haeufige Ziele von Ausspaehung.

Wie sicher ist Deutschlands Infrastruktur vor Drohnen wirklich?

Ehrlich betrachtet besteht eine Luecke zwischen Regelwerk und tatsaechlichem Schutz. Rechtlich sind viele Anlagen laengst Sperrgebiete, doch eine flaechendeckende technische Absicherung gibt es nicht. Sicherheitsbehoerden und Betreiber verweisen seit 2024 und 2025 auf eine deutliche Zunahme von Sichtungen ueber sensiblen Standorten. Belastbare Gesamtzahlen sind schwer zu ermitteln, weil viele Vorfaelle nicht zentral erfasst werden. Eine Einordnung gemeldeter Faelle finden Sie in unserer Rubrik Zahlen und Fakten, regionale Unterschiede zeigt die Uebersicht nach Bundeslaendern.

Rechtlicher Rahmen: LuftVO, LuftSiG und Zustaendigkeiten

Grundlage der zivilen Regeln ist das europaeische Drohnenrecht in Verbindung mit der deutschen Luftverkehrs-Ordnung. Deren Paragraf 21h legt geografische Gebiete fest, in denen der Drohnenbetrieb verboten oder nur mit Erlaubnis moeglich ist, unter anderem ueber Kontrollzonen von Flughaefen, Behoerden, Industrieanlagen, Bahnanlagen und militaerischen Einrichtungen. Zustaendige Aufsichtsbehoerde fuer den unbemannten Luftverkehr ist das Luftfahrt-Bundesamt, Frequenzfragen liegen bei der Bundesnetzagentur, den Luftraum verwaltet die Deutsche Flugsicherung ueber die Plattform dipul.

Bei der Abwehr wird es komplizierter. Fuer die allgemeine Gefahrenabwehr sind grundsaetzlich die Laenderpolizeien zustaendig, an Flughaefen und Bahnanlagen die Bundespolizei. Die Bundeswehr schuetzt in erster Linie ihre eigenen Liegenschaften und darf zivile Stellen nur im Rahmen der verfassungsrechtlichen Amtshilfe unterstuetzen. Weil diese Aufteilung im Ernstfall zu langsam sein kann, hat die Bundesregierung 2025 einen Gesetzentwurf zur Aenderung des Luftsicherheitsgesetzes auf den Weg gebracht, der der Bundeswehr erweiterte Befugnisse bei der Drohnenabwehr geben und die Zusammenarbeit mit der Polizei klarer regeln soll.

Detektion und Abwehr: Wie Drohnen erkannt und gestoppt werden

Der Schutz gliedert sich in zwei Schritte. Zuerst die Detektion, also das Erkennen und Orten, danach die eigentliche Abwehr. Zur Erkennung kommen zum Einsatz:

  • Funksensoren, die die Steuersignale zwischen Drohne und Pilot aufspueren,
  • Radar fuer kleine, langsam fliegende Objekte,
  • optische und Infrarotkameras sowie
  • akustische Sensoren, die typische Motorengeraeusche erkennen.

Bei der Abwehr reicht die Bandbreite von Stoersendern, die Steuer- und Navigationssignale unterbrechen, ueber Netzwerfer und Fangdrohnen bis zu experimentellen Systemen wie Mikrowellen oder Lasern. Der Einsatz vieler dieser Mittel ist im zivilen Luftraum stark eingeschraenkt, weil Stoersignale den uebrigen Funkverkehr gefaehrden und abstuerzende Drohnen Menschen verletzen koennen. Deshalb bleibt Detektion in der Praxis oft der wichtigste und rechtlich unproblematischste Baustein.

Welche Rolle Buergermeldungen spielen

Technik allein deckt nur einen Bruchteil der Flaeche ab. Ein grosser Teil der Vorfaelle wird schlicht von aufmerksamen Menschen bemerkt, die eine Drohne ueber einem Wasserwerk, an einer Bahnstrecke oder im eigenen Wohngebiet sehen. Ihre Beobachtung kann Behoerden ein Lagebild verschaffen, das kein einzelner Sensor liefert. Wichtig ist dabei die richtige Reihenfolge: Bei einer akuten Gefahr waehlen Sie zuerst den Notruf, eine Orientierung dazu bietet unsere Seite Wen anrufen.

Genau hier setzt Luftwacht an. Jede gemeldete Sichtung fliesst in eine oeffentliche Karte ein und hilft, Muster und Schwerpunkte sichtbar zu machen. Haben Sie eine verdaechtige Drohne beobachtet? Melden Sie Ihre Sichtung jetzt unter luftwacht.de/melden und tragen Sie zum Schutz kritischer Infrastruktur bei.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →