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Drohnenabwehr und Grundgesetz: Warum die Zuständigkeitsfrage jetzt neu verhandelt wird
Nach dem Sprengstofffund am Flughafen Leipzig/Halle fordert Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther eine Grundgesetzänderung für Bundeswehr-Einsätze im Inland. Die Bundesregierung hält den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend.
Nach dem Sprengstofffund am Flughafen Leipzig/Halle fordert Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther eine Grundgesetzänderung, um die Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr einsetzen zu können. Die Bundesregierung hält den bestehenden Rechtsrahmen für ausreichend. Eine Entscheidung gibt es bislang nicht – wohl aber eine Debatte, die für Betreiber, Kommunen und Meldende praktische Folgen hat.
Der Vorstoß
Günther (CDU) sagte dem Deutschlandfunk, bei Drohnen lasse sich kaum unterscheiden, ob es sich um eine außen- oder innenpolitische Bedrohung handele; deshalb müsse „über eine Änderung des Grundgesetzes“ gesprochen werden. Er plädiert zugleich für eine stärkere Bündelung der Kompetenzen von Bund und Ländern. Hintergrund ist der Fund einer mit Sprengstoff und Zünder bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle Anfang August; die Ermittlungen führt der Generalbundesanwalt. Zu möglichen Urhebern gilt weiterhin: Es handelt sich um laufende Ermittlungen, Zuschreibungen sind offiziell nicht bestätigt.
Die Position des Bundes
In der Regierungspressekonferenz vom 10. August verwies die Bundesregierung auf die geltende Aufgabenverteilung: Auf dem Flughafengelände ist die Bundespolizei für die Drohnenabwehr zuständig, außerhalb die jeweilige Landespolizei. Rechtlich sehe man sich „gut aufgestellt“; verwiesen wurde auf das Gemeinsame Drohnenabwehrzentrum (GDAZ) und das Gemeinsame Abwehrzentrum Hybrid. Das GDAZ besteht seit Dezember 2025 als Koordinierungsstelle von Bund und Ländern, angesiedelt bei der Bundespolizei, und wird rund um die Uhr betrieben.
Was heute schon gilt
Anfang 2026 wurden das Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und das Gesetz über den unmittelbaren Zwang der Bundeswehr (UZwGBw) geändert; der Bundesrat billigte die LuftSiG-Novelle Anfang März. Der neue § 15a LuftSiG regelt Amtshilfe der Streitkräfte nach Artikel 35 Grundgesetz und erlaubt zur Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls ausdrücklich auch Waffengewalt oder „sonstige Wirkmittel“ gegen unbemannte Luftfahrzeuge – als Ultima Ratio und nur bei Gefahren, die die Polizei technisch nicht bewältigen kann. Für den Schutz militärischer Liegenschaften ist die Bundeswehr ohnehin originär zuständig, praktisch bis in einen Streifen von rund 100 Metern um das Gelände.
Ob es dafür zusätzlich eine Verfassungsänderung braucht, ist juristisch umstritten. Ein Teil der Fachliteratur argumentiert, das Grundgesetz stelle bereits ohne Änderung einen tragfähigen Rahmen für die Aufgabenteilung zwischen Bundeswehr und Polizei bereit. Andere Stimmen sehen Lücken – insbesondere bei maritimer kritischer Infrastruktur im Küstenvorfeld, bei überschneidenden Zuständigkeiten und bei Haftungsfragen für abstürzende Trümmerteile.
Der eigentliche Engpass: 17 Gesetzgeber
Eine aktuelle Analyse im Fachportal PUBLICUS benennt das Grundproblem nüchtern: Zuständig sind der Bund und 16 Länder. Einzelne Länder – etwa Sachsen mit dem neuen § 12a SächsPVDG – haben inzwischen Spezialbefugnisse zur Drohnenabwehr in ihr Polizeirecht aufgenommen. Ein bundesweit einheitliches Konzept zur Drohnenabwehr zu Land, zu Wasser und in der Luft fehle aber weiterhin; die LuftSiG-Novelle sei nur ein erster Schritt.
Für die Praxis heißt das: Wer eine Drohne meldet, landet je nach Ort bei unterschiedlichen Stellen – Landespolizei, Bundespolizei, Werkschutz, Bundeswehr. Genau an dieser Nahtstelle entstehen Verzögerungen, die auch bei den bisherigen Vorfällen sichtbar wurden.
Einordnung
Neu ist an dieser Debatte nicht die Technik, sondern die Frage, wer im Ernstfall in Sekunden entscheidet. Bis eine politische Einigung vorliegt – erwartet wird sie frühestens im Herbst im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmungen – bleibt der bestehende Rechtsrahmen maßgeblich. Alarmismus ist unangebracht: Die überwiegende Zahl der gemeldeten Drohnensichtungen betrifft weiterhin unbedachte oder regelwidrige Freizeitflüge, nicht staatlich gesteuerte Aktionen.
Was Sie tun können
- Akute Gefahr – etwa Drohne über Flughafen, Einsatzstelle, Bahnanlage oder Industrieanlage: sofort 110.
- Nicht akute Vorfälle: Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Online-Wache der Landespolizei.
- KRITIS-Betreiber: ergänzende Meldung an das Bundesamt für Verfassungsschutz wird empfohlen; bei Verdacht auf fremdstaatlichen Hintergrund übernimmt das BfV die Auswertung.
- Luftfahrtbezogene Ereignisse können zusätzlich beim Luftfahrt-Bundesamt gemeldet werden.
- Für uns: Meldung über das Luftwacht-Formular – Datum, Uhrzeit, Ort, Flughöhe, Flugrichtung, Beschreibung. Keine eigenen Abwehrversuche: Störsender, Netze oder Abschuss sind Privatpersonen untersagt.
Hinweis: Es gilt die Unschuldsvermutung. Zuschreibungen zu Urhebern der Vorfälle sind Gegenstand laufender Ermittlungen und offiziell nicht bestätigt.
Quellen
- https://www.beck-aktuell.de/heute-im-recht/rechtspolitik-gesetzgebung/drohnen-abwehr-flughafen-bundeswehr-guenther-2026-08-10
- https://www.airliners.de/grundgesetzaenderung-guenther-bundeswehr-einsatz-drohnen/89515
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-10-august-2026-2449330
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/hybride-bedrohung-fragen-antworten-faq-2449150
- https://www.bundeswehr.de/de/drohnen/schutz-drohnenabwehr/luftsicherheitsgesetz
- https://www.beck-aktuell.de/aus-der-njw/interview/drohnenabwehr-bundeswehr-2026-04-22
- https://publicus.boorberg.de/die-drohnenabwehr-in-deutschland/
- https://verfassungsblog.de/drohnenabwehr-bundeswehr-grundgesetz-luftsig/
- https://www.bbk.bund.de/DE/Themen/Kritische-Infrastrukturen/KRITIS-Gefahrenlagen/Hybride-Bedrohungen/Schutzmassnahmen/schutzmassnahmen_node.html
- https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/Pressemitteilung-vom-06-08-2026.html
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.