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Drohnenabwehr: Grüne beantragen „Drohnengipfel“ im Kanzleramt und wollen die Bundespolizei federführend machen

Die Grünen-Fraktion fordert in einem Antrag bundeseinheitliche Zuständigkeiten, ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums und ein Spitzentreffen im Kanzleramt. Neu ist auch eine BKA-Zahl: über 1.000 verdächtige Drohnenflüge im Jahr 2025.

Berlin, 22. August 2026. Zwei Tage nach der Eröffnung des Technologiezentrums in Cochstedt verlagert sich die Debatte zurück in den Bundestag: Die Grünen-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, der die Zuständigkeit für die Drohnenabwehr bündeln, ein Echtzeit-Lagebild des unteren Luftraums schaffen und ein Spitzentreffen im Kanzleramt erzwingen soll. Neu ist dabei nicht nur die Forderung, sondern auch eine bislang wenig beachtete Zahl aus dem Papier.

Der Nachrichtenkern: ein konkreter Antrag statt allgemeiner Kritik

Der Antrag trägt nach Angaben der Fraktion den Titel „Deutschland umgehend besser gegen Drohnen sichern – bundeseinheitliche Regelungen für effektive Gefahrenabwehr“ und zielt auf klare Zuständigkeiten, einheitliche Standards und robuste Abwehrmaßnahmen ab. Er lag zunächst dem „Tagesspiegel“ vor, später auch der Deutschen Presse-Agentur.

Kern des Vorschlags ist eine Verschiebung der Verantwortung: Die Bundespolizei soll nach dem Willen der Grünen hauptverantwortlich für die Drohnenabwehr in Deutschland werden – bislang liegt die Verantwortung in den meisten Fällen bei den Polizeien der Länder. Begründet wird das damit, dass durch die Übertragung der Aufgabe eine starke Behörde jederzeit den Überblick habe und die Verantwortung trage.

Zweiter Baustein ist die Detektion. Die Fraktion verlangt, dass zuständige Stellen in Echtzeit Zugriff auf ein Lagebild haben, das vor allem an kritischen Standorten sämtliche Flugobjekte abbildet und über Identifikationssysteme erkennt, ob ein Objekt zum Flug in einem bestimmten Luftraum berechtigt ist und von wo es gesteuert wird. Erst in einem zweiten Schritt gehe es um die Abwehr unbekannter oder unberechtigter Flugobjekte.

Drittens fordert die Fraktion einen Gipfel: Bei einem „Drohnengipfel“ im Kanzleramt sollten Vertreter von Polizeien, Blaulichtorganisationen, Nachrichtendiensten und weiteren Stellen das weitere Vorgehen vereinbaren. Ergänzend sollen die Länder beim Aufbau eigener Fähigkeiten unterstützt und die „vollständige Einsatz- und Arbeitsfähigkeit des Drohnenabwehrzentrums“ in Berlin hergestellt werden. Zudem müsse die Bundesregierung die technischen Investitionen für eine flächendeckende Detektions- und Abwehrfähigkeit tätigen und die Bundespolizei personell in die Lage versetzen, die Aufgabe wahrzunehmen.

Neue Zahl: über 1.000 verdächtige Drohnenflüge im BKA-Bestand

Über die bekannten Flughafenzahlen hinaus nennt der Antrag eine Größenordnung, die in der bisherigen Debatte kaum vorkam: Das Bundeskriminalamt habe allein im Jahr 2025 über 1.000 verdächtige Drohnenflüge registriert. Eingeordnet wird das mit dem Anstieg im zivilen Luftverkehr – im ersten Halbjahr 2026 wurden an deutschen Flughäfen 166 unbekannte Flugobjekte gemeldet, ein Plus von 64 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die 166 Meldungen waren bereits Thema; der Vergleichswert und die BKA-Zahl sind der neue Datenpunkt.

Der politische Konflikt

Die Fraktion wirft dem Bundesinnenministerium vor, zu langsam und zu symbolisch zu handeln: Bei der Drohnenabwehr gebe es „weiter zahlreiche Schutzlücken“, jüngste Reformen gingen nicht weit genug, Zuständigkeiten blieben unklar. Auch aus der Linksfraktion kommt die Forderung nach klaren Zuständigkeiten und aktualisierten Lagebildern – verbunden mit der Warnung, die Drohnenabwehr dürfe „kein Einfallstor für weitere Befugnisse für die Bundeswehr im Inneren“ sein.

Das Innenministerium setzt demgegenüber auf den technologischen Pfad. Bei der Eröffnung in Cochstedt sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) „Wir setzen etwas dagegen“ und ordnete die Lage als hybride Bedrohung ein. Der Grünen-Politiker Konstantin von Notz nannte das Forschungszentrum einen „sinnvollen Beitrag“, aber „nicht die Hauptbaustelle“.

Einordnung: Ein Fraktionsantrag ist kein Gesetz. Er muss im Plenum beraten und in die Ausschüsse überwiesen werden; gegen die Mehrheit von Union und SPD hat er in der vorliegenden Form geringe Aussicht auf Annahme. Politisch relevant ist er trotzdem, weil er die Zuständigkeitsfrage – Bund oder Länder – erstmals in einen konkreten parlamentarischen Beschlussvorschlag gießt. Ob und wann ein Kanzleramtsgipfel stattfindet, ist bislang nicht bestätigt.

Was das für Meldewege bedeutet

Ein Echtzeit-Lagebild funktioniert nur mit Zulieferung. Für Bürgerinnen und Bürger bleibt der Weg unverändert: Bei akuter Gefahr – etwa Drohnen über Einsatzstellen, an Flughäfen oder über KRITIS-Anlagen – gilt der Notruf 110. Beobachtungen ohne akute Gefahr können der örtlichen Polizeidienststelle gemeldet werden. Hilfreich sind folgende Angaben:

  • Uhrzeit und genauer Standort
  • Flugrichtung und geschätzte Höhe
  • Anzahl der Objekte
  • Beleuchtung und auffällige Merkmale

Eigene Abwehrversuche sind unzulässig und gefährlich.

Quellen

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →