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Drohnen-Straftaten in Baden-Württemberg: 36 Fälle im Jahr 2025 – Streit über neue Abschuss-Befugnisse
Neue Zahlen des Innenministeriums zeigen: Die meisten polizeilich erfassten Drohnen-Straftaten in Baden-Württemberg betreffen die Privatsphäre, nicht Flughäfen oder Kasernen. Nur 47,2 Prozent der Fälle werden aufgeklärt – die SPD fordert Abschuss-Befugnisse wie in Bayern.
Neue Zahlen aus Stuttgart verschieben den Blick weg von der großen Sicherheitsdebatte hin zum Alltag: Die meisten polizeilich erfassten Drohnen-Straftaten in Baden-Württemberg betreffen nicht Flughäfen oder Kasernen, sondern die Privatsphäre. Weniger als die Hälfte der Fälle wird aufgeklärt. Die SPD-Landtagsfraktion fordert deshalb weitergehende Befugnisse – das Innenministerium sieht keinen akuten Handlungsbedarf.
Was neu ist
Das baden-württembergische Innenministerium hat auf eine Landtagsanfrage der SPD-Fraktion geantwortet. Danach erfasste die Polizei im Jahr 2025 insgesamt 36 Straftaten, an denen Drohnen beteiligt waren; 2024 waren es 28 Fälle, 2023 erst 17. Für das laufende Jahr erwartet das Ministerium auf Basis der Monate Januar bis Juni einen weiteren Anstieg.
Damit liegt erstmals seit Längerem wieder eine belastbare Landesauswertung vor, die über reine Sichtungsmeldungen hinausgeht: Es geht um Vorgänge, die die Polizei strafrechtlich erfasst hat.
Der Schwerpunkt liegt im Wohnumfeld, nicht am Flughafen
Am häufigsten ging es 2025 um Eingriffe in die Privatsphäre: 15 Fälle zählte das Innenministerium, bei denen Drohnen etwa genutzt wurden, um in Wohnungen zu fotografieren. Solche Fälle können nach § 201a Strafgesetzbuch relevant werden – die Vorschrift schützt den höchstpersönlichen Lebensbereich vor unbefugten Bildaufnahmen, insbesondere in Wohnungen oder in besonders geschützten Räumen.
Wichtig für die Einordnung: Nicht jeder störende Drohnenflug ist automatisch eine Straftat. Viele Beschwerden aus der Nachbarschaft bleiben Ordnungswidrigkeiten nach Luftverkehrsrecht oder zivilrechtliche Konflikte.
Der zweite Block betrifft die Luftfahrt: 2025 registrierten die Behörden in Baden-Württemberg elf Fälle, in denen Drohnen den Luftverkehr störten – etwas mehr als im Jahr zuvor.
Die Aufklärungsquote ist der eigentliche Befund
Aufgeklärt wurde weniger als die Hälfte aller Drohnen-Vorfälle; die Aufklärungsquote lag laut Innenministerium bei 47,2 Prozent. Das ist der Kern des Problems, den auch Betreiber kritischer Infrastruktur seit Monaten beschreiben: Eine Drohne wird gesehen oder gemeldet, aber der Steuerer wird nicht gefunden. Ohne Lokalisierung der Fernsteuerung bleibt in der Praxis oft nur die Anzeige gegen unbekannt.
Politischer Streit: Abschuss-Befugnis ja oder nein?
Die SPD-Fraktion im Landtag sieht darin ein Sicherheitsproblem. Ihr innenpolitischer Sprecher Boris Weirauch forderte eine weitergehende gesetzliche Grundlage, damit die Polizei Drohnen rechtssicher und effizient abschießen könne – als Beispiel nannte er Bayern. „Die Landesregierung steht in der Pflicht, unsere Polizei so aufstellen, dass sie Drohnen immer und überall abwehren kann", so Weirauch.
Das Innenministerium sieht dagegen derzeit keinen akuten Änderungsbedarf: Die Polizei könne Drohnen bereits erkennen und gegen sie vorgehen, wenn von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgehe. Zuständig seien zunächst die regionalen Polizeipräsidien.
Zum Vergleich der bayerische Weg: Dort ergänzt ein Gesetzentwurf das Polizeiaufgabengesetz um Art. 29a und gibt der Polizei die ausdrückliche Befugnis, technische Mittel gegen unbemannte Luftfahrtsysteme oder deren Steuerungseinheit einzusetzen – insbesondere Störsender, elektromagnetische Impulse oder Abfangdrohnen. Zudem soll das bisherige Bewaffnungsverbot für Polizeidrohnen explizit aufgehoben werden. Geplant ist außerdem ein Drohnenkompetenzzentrum der Bayerischen Polizei im Defense Lab Erding.
Einordnung
Die Zahlen relativieren manche Zuspitzung der vergangenen Wochen – und schärfen sie zugleich. 36 Straftaten in einem Flächenland sind keine Massenerscheinung. Der Trend zeigt aber seit drei Jahren nach oben, und der größte Einzelposten ist ein sehr ziviles Problem: Kameradrohnen über Grundstücken und an Fenstern.
Für die laufende Debatte über Abwehrbefugnisse heißt das: Eine Abschuss-Regelung würde bei den 15 Privatsphäre-Fällen praktisch nichts ändern. Dort helfen eher schnelle Anzeigenaufnahme, Beweissicherung und Ermittlungsansätze über Fernidentifizierung. Beim Luftverkehr und bei sensiblen Objekten sieht die Rechnung anders aus. Die Frage ist deshalb weniger „abschießen oder nicht", sondern welche Fallgruppe man eigentlich lösen will.
Offen bleibt bislang, wie sich die Zahlen 2026 konkret entwickeln – dazu hat das Ministerium noch keine Werte veröffentlicht.
Was Sie tun können
- Akute Gefahr (Drohne über Unfallstelle, Einsatzort, Flughafenumfeld, Absturzgefahr): 110.
- Beobachtung ohne akute Gefahr: Uhrzeit, Ort, Flugrichtung, Dauer, ggf. Sichtung des Steuerers notieren. Fotos der Drohne sind hilfreicher als Vermutungen über die Person.
- Verdacht auf Aufnahmen in Wohnung oder Garten: Anzeige bei der örtlichen Polizei; § 201a StGB kann einschlägig sein, ist es aber nicht automatisch.
Hinweis: Zu laufenden Ermittlungen gilt die Unschuldsvermutung. Wir nennen keine Namen von Beschuldigten.
Quellen
- https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/baden-wuerttemberg-drohnen-straftaten-polizei-privatsphaere-luftverkehr
- https://www.airliners.de/zahl-drohnen-straftaten-baden-wuerttemberg-deutlich/89810
- https://stuttgart.t-online.de/region/stuttgart/id_101403590/mehr-straftaten-mit-drohnen-wo-sie-haeufig-probleme-machen.html
- https://www.stmi.bayern.de/news/detail/schutz-vor-drohnen-ministerrat-schafft-klare-regeln-und-plant-drohnenkompetenzzentrum/
- https://www.drohnen.de/68838/bayern-verschaerft-drohnenabwehr-neues-gesetz-kompetenzzentrum-und-technik-fuer-die-polizei/
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.