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Drohne gesichtet? So melden Sie richtig

Wer eine Drohne meldet, hilft den Behörden. Dieser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, an wen Sie sich wenden, und wann es die 110 sein muss.

Zivile Drohnensichtungen sind für Behörden oft der erste und wichtigste Hinweis. Damit Ihre Meldung schnell an die richtige Stelle kommt, hilft dieser kurze Leitfaden.

Akute Gefahr zuerst. Sehen Sie eine Drohne an einem Flughafen, über einer Menschenmenge oder an kritischer Infrastruktur, und besteht eine akute Gefahr: wählen Sie sofort die 110. Luftwacht ersetzt den Notruf nicht.

1. Ruhe bewahren und dokumentieren

Notieren Sie Zeit, genauen Ort, ungefähre Flugrichtung und Größe. Ein Foto oder kurzes Video hilft, aber bringen Sie sich nicht in Gefahr und greifen Sie niemals selbst in den Flug ein. Das ist Aufgabe der Behörden.

2. Die richtige Stelle

  • Akute Gefahr / Flughafennähe: Polizei 110 oder die Sicherheitszentrale des Flughafens.
  • Bundespolizei (Flughäfen, Bahnanlagen): Hinweistelefon 0800 6 888 000.
  • Über Wohngebiet / Privatgrundstück, keine akute Gefahr: örtliche Polizei, Ordnungsamt oder die Landesluftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes.
  • Funkstörungen: Bundesnetzagentur, 0228 14 15 16.

3. Mit Luftwacht melden

Über Drohne melden erfassen Sie Ihre Sichtung strukturiert: Ort, Zeit, Größe und Verhalten. Wir prüfen die Angaben und ordnen sie den zuständigen Stellen zu. So entsteht aus vielen Einzelbeobachtungen ein klares Lagebild, und Sie finden eine Anlaufstelle statt eines Behörden-Labyrinths.

Akute Gefahr? Polizei-Notruf: 110 (DE) · 133 (AT) · 117 (CH). Sichtung melden →