Aktuelles · Recht & Regeln
Brandenburg will KRITIS-Betreiber selbst abwehren lassen – und die DFS erklärt den Spitzenwert am BER
Ein Gesetzentwurf aus Potsdam soll Kraftwerken oder Rechenzentren erlauben, Drohnen künftig selbst zu erfassen und abzuwehren. Parallel ordnet die Deutsche Flugsicherung ein, warum der BER in der Statistik vorn liegt – und das hat vor allem mit besserer Technik zu tun.
Der Nachrichtenkern: Beleihung statt Warten auf die Polizei
Brandenburgs Innenministerium arbeitet an einem eigenen Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur. Der Entwurf soll es Betreibern etwa von Kraftwerken oder Rechenzentren ermöglichen, Drohnen selbst zu erfassen und abzuwehren – über das rechtliche Instrument der Beleihung, bei dem hoheitliche Befugnisse auf Zeit übertragen werden. Innenminister Jan Redmann verwies darauf, dass in Brandenburg nicht nur ein internationaler Flughafen liege, der von der Bundespolizei geschützt werde, sondern auch andere kritische Infrastruktur wie Kraftwerke oder Telekommunikation; die Arbeiten hätten bereits vor dem Vorfall in Leipzig begonnen und würden nun intensiver vorangetrieben. Der Entwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Das ist mehr als eine Absichtserklärung: Es berührt die Kernfrage, wer im Ernstfall handeln darf. Bislang liegt die Abwehr bei staatlichen Stellen – Bundespolizei an Flughäfen und Bahnanlagen, Bundeswehr an militärischen Liegenschaften, sonst die Landespolizei. Ob und wie weit private Betreiber künftig eigenständig detektieren oder eingreifen dürfen, ist rechtlich anspruchsvoll und bislang nicht beschlossen. Ein Gesetzestext liegt öffentlich noch nicht vor; alle Angaben beruhen auf Ankündigungen des Ministeriums.
Der Anlass: Sicherheitsgespräch am BER
Ausgangspunkt war ein Termin am Hauptstadtflughafen. Redmann tauschte sich bei einem Sicherheitsgespräch am BER mit Vertretern unter anderem von Bundespolizei, Flughafengesellschaft und Deutscher Flugsicherung zur Lage aus; Hintergrund war der Drohnenvorfall am Flughafen Leipzig/Halle. Er sprach von einer verschärften Sicherheitslage und verwies darauf, dass der BER nicht nur Verkehrs-, sondern auch Regierungsflughafen sei.
Die Zahlen: Warum Berlin vorn liegt – und was das nicht heißt
Die DFS erfasst Behinderungen durch Drohnen und Modellflugzeuge seit 2015 monatlich; ihr Drohnenreport mit Stand Juni 2026 weist Berlin mit 28 Fällen als Spitzenreiter aus – vor Frankfurt mit 27 und Bremen mit 23. In sieben dieser Fälle musste der Flugverkehr am BER vorübergehend unterbrochen werden; im gesamten Jahr 2025 waren es dort lediglich acht Sichtungen.
Entscheidend ist die Einordnung der Flugsicherung selbst: Die hohe Zahl für Berlin rühre daher, dass die Bundespolizei am Flughafen seit März über ein Drohnendetektionssystem verfüge, das alle Drohnen in einem größeren Umfeld erfasse – auch solche, die sich nicht unmittelbar in der Einflugschneise bewegen, so DFS-Sprecher Marian Günther. Der Verlauf stützt das: Im März 2026 stieg die bundesweite Zahl auf 54 Meldungen, den höchsten Monatswert der vergangenen drei Jahre, nachdem die Werte davor bei 18 und 19 lagen.
Anders gesagt: Ein Teil des Anstiegs ist ein Messeffekt. Wer besser detektiert, meldet mehr – ohne dass zwingend mehr geflogen wird. Bundesweit zählte die DFS im ersten Halbjahr 145 Behinderungen des Flugbetriebs durch unerlaubte Drohnenflüge; rund 90 Prozent der Fälle ereigneten sich im Großraum von Flughäfen, obwohl Drohnenflüge im Radius von 1,5 Kilometern um Airports verboten sind. Den größten Anteil melden Pilotinnen und Piloten während des Fluges, weitere Fälle stellen die Tower-Lotsen fest, eine Sperrung dauert in der Regel mindestens 30 Minuten. Zur Größenordnung der Folgen: Nach einer DLR-Analyse wurden 2025 bundesweit 226 Vorkommnisse gemeldet, 116 davon führten zu Voll- oder Teilsperrungen an 25 Flughäfen; die Kosten für den Luftverkehr wurden auf rund 60 Millionen Euro geschätzt, mit Folgekosten auf bis zu 160 Millionen Euro.
Was das für Pilotinnen und Piloten heißt
Für den legalen Betrieb hat sich zuletzt ebenfalls etwas geändert: Seit dem 6. August 2026 gelten in den Kontrollzonen der 15 Flughäfen mit DFS-Flugplatzkontrolldienst neue Verfahren; die Kontrollzonen werden für UAS-Betriebe in vier Zonen eingeteilt. In Zone 1 ist unabhängig von der Flughöhe immer eine individuelle Flugverkehrskontrollfreigabe nötig, in den Zonen 2 bis 4 kann die Freigabe unter den Bedingungen der NfL 2026-1-3960 allgemein erteilt sein. Die bisherige Allgemeinverfügung wurde aufgehoben – die bekannte pauschale Freigabe für Flüge bis 50 Meter über Grund gilt damit nicht mehr. Wer nahe an Flughäfen fliegt, sollte die Zoneneinteilung vor jedem Flug prüfen.
Melden statt spekulieren
Für die zivile Seite bleibt der Meldeweg einfach: Bei akuter Gefahr – etwa Drohnen über Einsatzstellen, Flughäfen oder unmittelbar über Menschen – die 110 wählen. Beobachtungen ohne akute Gefahr gehören dokumentiert (Zeit, Ort, Flugrichtung, Größe, Blickrichtung) und an die zuständige Polizeidienststelle. Spekulationen über Motive oder Verantwortliche helfen nicht; laufende Ermittlungen sind offen, es gilt die Unschuldsvermutung.
Hinweis: Der Gesetzentwurf aus Brandenburg ist angekündigt, aber noch nicht veröffentlicht; Inhalte können sich im weiteren Verfahren ändern.
Quellen
- https://mik.brandenburg.de/mik/de/service/presse/pressemitteilungen/detail-pm-und-meldungen/~13-08-2026-redmann-enge-zusammenarbeit-bei-drohnenabwehr-wichtiger-denn-je
- https://www.niederlausitz-aktuell.de/niederlausitz-aktuell/orte/dahme-spreewald/318767/drohnen-ber-behinderungen-dfs-statistik-2026.html
- https://www.tagesspiegel.de/berlin/nach-drohnen-fund-in-leipzig-innenminister-drohnenabwehr-fur-flughafen-ber-verstarken-15940756.html
- https://www.aero.de/news-53110/2026-schon-145-unerlaubte-Drohneneinfluege-an-deutschen-Flughaefen.html
- https://www.airliners.de/dfs-zaehlt-bundesweit-145-drohnenvorfaelle/89005
- https://www.drohnen.de/87330/drohnen-in-kontrollzonen-2026-neue-dfs-regeln-erklaert/
Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.