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Ausbau statt Ankündigung: Bundespolizei-Einheit wächst auf 300 Kräfte – Bund veröffentlicht Zuständigkeits-Übersicht

Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll bis Jahresende auf 300 Kräfte und acht Standorte wachsen, in Sachsen-Anhalt hat ein Forschungszentrum den Betrieb aufgenommen. Parallel klärt eine neue Übersicht der Bundesregierung, wer bei Drohnen zuständig ist.

Während die Ermittlungen zum Leipziger Drohnenfund weiterlaufen, verschiebt sich die Debatte vom Grundsätzlichen ins Operative: Die Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll bis Jahresende auf 300 Kräfte und acht Standorte wachsen, in Sachsen-Anhalt hat ein Forschungszentrum den Betrieb aufgenommen. Parallel hat die Bundesregierung Ende August eine Übersicht veröffentlicht, wer bei Drohnen eigentlich zuständig ist – ein Punkt, an dem sich in der Praxis viele Meldungen bislang verhaken.

Die Einheit: von 70 auf 300

Die im Dezember 2025 in Dienst gestellte Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei zählte Mitte August nach Angaben aus dem Bundesinnenministerium rund 70 Einsatzkräfte. Bis Jahresende soll sie auf 300 Beamtinnen und Beamte anwachsen; statt der ursprünglich vier sind nun acht Standorte vorgesehen, um schneller vor Ort sein zu können. Ursprünglich war ein Aufwuchs auf 130 Spezialkräfte geplant. Die Einheit soll Drohnen aufspüren, abfangen und im Ernstfall auch niederholen; vorgesehen sind unter anderem Störsysteme und Abfangdrohnen. Die Bundesregierung beziffert die Investition in ihrer eigenen Übersicht auf insgesamt 100 Millionen Euro.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bezeichnete den Fähigkeitsaufbau bei einem Bundespolizei-Besuch in Fuldatal als Daueraufgabe und sprach von einem „Wettrüsten“ bei der Drohnentechnik. Zur Frage der Urheberschaft des Leipziger Vorfalls hat er sich weiterhin nicht festgelegt und verweist auf die laufenden Ermittlungen. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

Neues Technologiezentrum in Cochstedt

Am 18. August wurde am DLR-Testflughafen Magdeburg-Cochstedt in Sachsen-Anhalt ein Forschungszentrum für Drohnensicherheit eröffnet. Aufgebaut wird es vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt gemeinsam mit dem Bundesinnen- und dem Bundesforschungsministerium; einbezogen ist auch der DLR-Standort Braunschweig. In den nächsten Jahren sollen laut ZDF bis zu zehn Millionen Euro in Detektions- und Abwehrforschung fließen. Der Standort bietet Tower, Hangars und eine „Modellstadt“ aus Containern, um Flüge im urbanen Raum zu simulieren.

Fachlich begründet wird das mit der Technikentwicklung: KI-gestützte Drohnen können ein Ziel auch dann anfliegen, wenn die Funkverbindung gestört wird – klassisches Jamming greift dann nicht mehr zuverlässig. Kritisch wird angemerkt, dass neben dem Gemeinsamen Drohnenabwehrzentrum von Bund und Ländern eine weitere Struktur entsteht. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Andy Grote (SPD), mahnte im ZDF vor allem ein gemeinsam getragenes Lagebild und eine klarere Strategie an.

Zuständigkeiten und Meldewege

Die Ende August aktualisierte Fragen-und-Antworten-Seite der Bundesregierung benennt die Aufgabenteilung: Für die Abwehr privater und gewerblicher Drohnen, die sich nicht zweifelsfrei einem ausländischen Staat zurechnen lassen, sind grundsätzlich die Landesbehörden zuständig. Die Bundespolizei ist zuständig, wenn sich Drohnen auf oder über Bahnanlagen des Bundes oder auf Flughäfen befinden. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen sind bundeseinheitliche Mindeststandards und eine Meldepflicht für Vorfälle vorgesehen.

Für Beobachtende heißt das praktisch:

  • Akute Gefahr – etwa Drohne über einem Flughafen, einer Anflugschneise, einem Einsatzort oder einer Anlage der Versorgung: sofort 110. Nicht selbst eingreifen, keine Gegenstände werfen, keine Störsender – das ist Privatpersonen nicht erlaubt.
  • Hilfreich für die Polizei sind Uhrzeit, genauer Standort, Flugrichtung, ungefähre Höhe, Größe, Anzahl der Rotoren, Beleuchtung sowie Hinweise auf mögliche Steuernde am Boden.
  • Luftfahrtbezogene Ereignisse mit Drohnen lassen sich zusätzlich beim Luftfahrt-Bundesamt melden (Meldung von Ereignissen mit UAS).

Einordnung

Der Hintergrund bleibt: Die Bundeswehr meldet seit 2022 eine deutliche Zunahme von Sichtungen; ein Sprecher des Operativen Führungskommandos sprach gegenüber dem RND von „einige Hundert“ mutmaßlichen Überflügen in den vergangenen Jahren, teils auch Schwärmen. Wer dahintersteckt, ist in den meisten Fällen ungeklärt – entsprechende Zuschreibungen sind bislang unbestätigt. Zugleich gilt: Ein Großteil der gemeldeten Drohnenfeststellungen geht auf unbedachte Privatflüge zurück, nicht auf gezielte Angriffe.

Dieser Beitrag wurde KI-gestützt recherchiert und redaktionell geprüft.

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